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   SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08   

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SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08 (https://dejure.org/2011,125270)
SG Stade, Entscheidung vom 19.04.2011 - S 28 AS 246/08 (https://dejure.org/2011,125270)
SG Stade, Entscheidung vom 19. April 2011 - S 28 AS 246/08 (https://dejure.org/2011,125270)
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  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Rechtlich verwertbar sind sie, wenn keine Verfügungsbe-schränkungen o. ä. der Veräußerung oder andersartigen Verwertung entgegenstehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Es ist dem Hilfebedürftigen grund-sätzlich selbst überlassen, wie ein Vermögensgegenstand zu verwerten ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Danach ist ein von vier Personen bewohntes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von mehr als 130 m² (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 1 WoBauG, "Familienheime mit nur einer Wohnung - 130 m²") nicht mehr als Hausgrundstück von angemessener Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II anzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Da nach allem bereits die Wohnfläche des Hauses von ca. 128, 5 m² die zulässige Höchst-grenze von ca. 90 m² überschreitet, ist keine weitere Prüfung erforderlich, ob und inwie-weit die Grundstücksgröße in die Angemessenheitsprüfung einzubeziehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Es sind nur besondere, bei anderen Hil-febedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Ebenfalls nicht als besondere Härte zu berücksichtigen ist der Umstand, dass das Hausgrundstück bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorhanden war und die Kläger dort rund 30 Jahre gelebt haben (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Für Immobilien lässt sich nach der Auffassung des Bundesso-zialgerichts eine absolute Grenze überhaupt nicht ziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Grundsätzlich ist Vermögen verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - zitiert nach juris).

    Maßgebend für die Prog-nose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis besteht, ist im Regel-fall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmo-natige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II. Für diesen Bewilligungszeit-raum muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und welche Verwertungs-möglichkeiten bestehen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit abzuwenden (vgl. BSG, Ur-teil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - zitiert nach juris).

    Es sind nur besondere, bei anderen Hil-febedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - zitiert nach juris).

    Of-fensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der dadurch erlangte bzw. zu er-zielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des verwer-teten bzw. zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde, während umgekehrt eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht ge-geben ist, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig ab-weicht (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - zitiert nach juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Es verbleibt ein Entscheidungs-spielraum für außergewöhnliche Bedarfslagen im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - zitiert nach juris).

    Denn nach § 12 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind für die Angemessenheit die Lebens-umstände während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende maßgebend (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R- zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - L 12 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Bei ein oder zwei Eigenheimbewohnern ist von einer Wohnfläche von ca. 90 m² als angemessen auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - zitiert nach juris, wonach eine Wohnfläche von 91, 89 m² noch angemessen ist; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2010 - L 19 AS 1323/10 B - zitiert nach juris; LSG Nord-rhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2010 - L 12 AS 4/09 - zitiert nach juris).

    Studiert ein Kind des Hilfebedürftigen und wohnt es infolge-dessen nicht bei ihm, so führt der Umstand, dass ein Zimmer bereit gehalten wird, wenn sich das Kind besuchsweise bei ihm aufhält, nicht dazu, dass ein Bedarf für eine weitere Person zugrunde zu legen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2010 - L 12 AS 4/09 - zitiert nach juris).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Bei ein oder zwei Eigenheimbewohnern ist von einer Wohnfläche von ca. 90 m² als angemessen auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - zitiert nach juris, wonach eine Wohnfläche von 91, 89 m² noch angemessen ist; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2010 - L 19 AS 1323/10 B - zitiert nach juris; LSG Nord-rhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2010 - L 12 AS 4/09 - zitiert nach juris).

    Es verbleibt ein Entscheidungs-spielraum für außergewöhnliche Bedarfslagen im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Prozentual handelt es sich um einen Verlust von ca. 23 %, welcher nach Auffassung der Kammer noch nicht als offensichtlich unwirtschaftlich angesehen kann, insbesondere unter Berücksichtigung des Aspekts der veränderten Marktpreise und unter Berücksichti-gung des abgewohnten Wohnwertes (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 -).
  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 184/08

    Angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstückes als Schonvermögen;

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Vor diesem Hintergrund wirken Befürchtungen, das Hausgrundstück müsste verschleudert werden, rein spekulativ und ins Blaue hinein gesprochen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 184/08 -).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann auch ein kurzer Leistungsbezug nur ganz ausnahmsweise eine besondere Härte darstellen und wird "kaum jemals" in Be-tracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R - zitiert nach ju-ris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Der erhöhte Freibetrag ist nur für den Ehepartner zu berücksichtigen, der die Altersgrenze auch erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2010 - L 19 AS 1323/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Stade, 19.04.2011 - S 28 AS 246/08
    Bei ein oder zwei Eigenheimbewohnern ist von einer Wohnfläche von ca. 90 m² als angemessen auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R - zitiert nach juris, wonach eine Wohnfläche von 91, 89 m² noch angemessen ist; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2010 - L 19 AS 1323/10 B - zitiert nach juris; LSG Nord-rhein-Westfalen, Urteil vom 21.07.2010 - L 12 AS 4/09 - zitiert nach juris).
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